Ibing&Bruder – Ibing. Haaallo

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Ibing & Bruder

§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur Ibing & Bruder, Inhaber Lucas Ibing, (nachfolgend auch nur „Ibing&Bruder“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend auch nur „Auftraggeber“ genannt). Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Ibing&Bruder in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(3) Die AGB von Ibing&Bruder gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Ibing&Bruder ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Ibing&Bruder in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Auftragsbearbeitung an ihn vorbehaltlos ausführt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Ibing&Bruder maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.


§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von Ibing&Bruder sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Ibing&Bruder dem Käufer Kataloge, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen), sonstige Entwürfe – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen sich Ibing&Bruder die Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

(2) Die Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Ibing&Bruder berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen/Wochen nach seinem Zugang bei Ibing&Bruder anzunehmen. (3) Die Annahme durch Ibing & Bruder kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Auftragsdurchführung erklärt werden.


§ 3 Vergütung / Auftragsumfang
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die aktuellen Preise von Ibing&Bruder, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch der Ibing&Bruder für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistung bedürfen der Schriftform.

(3) Der Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Ibing&Bruder ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Ibing&Bruder spätestens mit der Auftragsbestätigung.


§ 4 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Alle Leistungen von Ibing&Bruder (Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen etc.) oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum von Ibing&Bruder.

(2) Der Auftraggeber erwirbt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck und vereinbarten Umfang. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, wird durch Ibing&Bruder ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels eingeräumt.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Ibing&Bruder, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - die schriftliche Zustimmung von Ibing&Bruder erforderlich. Ibing&Bruder steht hierfür eine gesonderte Vergütung zu. Weiterhin bedarf auch die Bearbeitung und Veränderung des jeweiligen gelieferten Werkes der Zustimmung von Ibing&Bruder.

(4) Für alle Entwürfe und Konzepte der Ibing&Bruder als geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(5) Ibing&Bruder ist berechtigt, auf allen Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf sich hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

(6) Ibing&Bruder ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den jeweiligen Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien oder Quelldaten, so bedarf dieses der Zustimmung von Ibing&Bruder und ist im Falle der Zustimmung gesondert zu vergüten.


§ 5 Gewährleistung/Haftung
(1) Von der Ibing&Bruder gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, spätestens sieben Tag nach Erhalt und in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers (§ 377 HGB). Mit der Genehmigung von Entwürfen oder sonstigen Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Ebenfalls übernimmt Ibing&Bruder keine Haftung für Material, beispielsweise Fotomaterial, digitales Material – z. B. Videos oder Texte, die Ibing&Bruder zur Gestaltung von Werbemitteln übermittelt wurden. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung von Ibing&Bruder.

(2) Die Gewährleistungsverpflichtung von Ibing&Bruder ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens Ibing&Bruder ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.

(3) Darüber hinaus haftet Ibing&Bruder – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet Ibing&Bruder nicht.

§ 6 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schriftform
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Ibing&Bruder und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Ibing&Bruder. Ibing&Bruder ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

(3) Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.